Verfassungsgericht rammt wichtigen Pfeiler ein

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (BND) nicht im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Das ist sehr wichtig, weil über den Umweg der Auslandsüberwachung eine Überwachung von Journalist*innen und anderen besonders geschützten Berufsgruppen möglich ist, die im Einzelfall im Inland unzulässig wäre.

Aus gutem Grund weisen sämtliche Gesetze zur Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr und für geheimdienstliche Tätigkeiten besondere Regeln auf, die den Schutz von sogenannten Berufsgeheimnisträger*innen gewährleisten. So gibt es zum Beispiel für Journalist*innen Zeugnisverweigerungsrechte und eine enge Beschränkung von Überwachungsmaßnahmen.

Pressefreiheit in Gefahr

Der BND ist der Geheimdienst, der für die Auslandsaufklärung zuständig ist. Von deutschem Boden aus und durch BND-Bedienstete, die in anderen Ländern tätig sind, werden Personen überwacht, die sich nicht in Deutschland aufhalten. Die Bundesregierung hatte bei Erlass des jetzt angegriffenen BND-Gesetzes argumentiert, dass für solche Fälle der Grundrechtsschutz des Grundgesetzes nicht greife.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass der deutsche Staat durch den BND die Pressefreiheit nicht zu respektieren bräuchte, wenn er Journalist*innen im Ausland überwacht. Davon betroffen wären dann auch wieder Recherchen im Inland, wenn Journalist*innen in Rechercheverbünden tätig sind und die Rechercheergebnisse aus Deutschland mit Journalist*innen im Ausland geteilt werden sollen.

Gerade im Zusammenhang mit Recherchen zu Steuerschlupflöchern (Panama-Leaks usw.) ist diese grenzüberschreitende Kooperation unerlässlich, um kriminellen Machenschaften von Akteur*innen auch im Inland aufdecken zu können.

Breiter und erfolgreicher Protest

Schon im Rahmen der Gesetzgebung haben sowohl Grüne als auch viele Organisationen der Zivilgesellschaft dieses Einfallstor für Überwachung scharf kritisiert. Gegen das Gesetz hatten sich unter anderem Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gewandt. Damit hatten sie jetzt Erfolg.

Das Gericht hat klargestellt, dass die Überwachung von Journalist*innen im Ausland den gleichen engen Beschränkungen zu unterliegen hat wie im Inland. Dazu muss auch ein geeignetes Verfahren zum Rechtsschutz etabliert werden. Der Bundesgesetzgeber hat jetzt bis zum 31. Dezember 2021 Zeit, das Gesetz zu überarbeiten.

Ich finde: Das muss schneller gehen!

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