Für mehr Demokratie Vertrauen

Transparenz als Abgeordneter

Ich setzte mich für Transparenz ein und möchte damit das Vertrauen in unsere Demokratie stärken. Um meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter so transparent wie möglich zu gestalten, gebe ich auf dieser Seite einen Überblick über meine Einkünfte und die Amtsausstattung als Mitglied des Bundestages. 

Zudem liste ich meine Treffen mit Interessensvertreter*innen und Mitgliedschaften auf. Für Nachfragen zu diesen Themen stehen mein Team und ich gerne zur Verfügung!

Abgeordnetenentschädigung und Amtsausstattung

Abgeordnetenentschädigung und sonstiges Einkommen

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Als Orientierungsgröße für diese „Abgeordnetenentschädigung“ wurden die Bezüge der einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes gewählt, da man davon ausging, dass diese einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. 

Daraus ergibt sich die Entschädigung von monatlich 10.323,29 Euro (Stand: Juli 2022). Sie wird jährlich auf Grundlage des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex angepasst. 

Für meine Tätigkeit als Parlamentarischer Geschäftsführer erhalte ich zudem eine Funktionszulage in Höhe von 2.580,82 Euro (Stand: Februar 2023) von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Abgeordnete erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, und die Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt meiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter (§ 44a Abs. 1 Abgeordnetengesetz). Neben meinem Mandat bin ich weiterhin als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen. Nach dem Abgeordnetengesetz bin ich verpflichtet, die Höhe von Einkünften, die ich als Rechtsanwalt erziele, anzugeben, wenn diese den Betrag von 1.000 Euro im Monat oder von 3.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen. Ich verfüge derzeit nicht über anzeigepflichtige Einnahmen als Rechtsanwalt (Stand: Januar 2023).

Kranken- und Pflegeversicherung

Bundestagsabgeordnete können zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt, wählen. Ich habe mich – wie etwas mehr als die Hälfte der Abgeordneten – für den Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entschieden.

Altersentschädigung

Die Altersentschädigung schließt die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten. 

Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten. Um ihrem Charakter als lückenfüllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. 

Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist – wie in der gesetzlichen Rentenversicherung – stufenweise vom 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöht worden.

Amtsausstattung

Um ihr Mandat ausüben zu können, erhalten Bundestagsabgeordnete eine sogenannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten. So wird uns ein eingerichtetes Büro am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin zur Verfügung gestellt und die Nutzung des gemeinsamen Informations- und Kommunikationssystems des Bundestages (Telefon, Internet, E-Mail, Software) ermöglicht.

Außerdem erhalte ich als Teil der Amtsausstattung eine steuerfreie Aufwandspauschale. Diese Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 4.725,48 Euro monatlich (Stand: Januar 2023). 

Hiermit sollen die in Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abgegolten werden, wie zum Beispiel die Anmietung und Unterhaltung eines Wahlkreisbüros, Kosten für die Wahlkreisbetreuung und die Miete am Zweitwohnsitz Berlin. Eine steuerliche Absetzung über diesen Betrag hinaus ist nicht möglich, denn es gibt für den Abgeordneten keine „Werbungskosten“.

Zur Deckung des Büro- und Geschäftsbedarfs steht jedem Abgeordneten jährlich ein Betrag von höchstens 12.000 Euro zur Verfügung. Abgedeckt wird hiervon Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Schreibgeräte, Briefpapier, Visitenkarten, die IT-Ausstattung des Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge. Diese Summe wird nicht in bar ausgezahlt, sondern Ausgaben müssen vorgestreckt werden und werden dann nach Vorlage von Belegen von der Bundestagsverwaltung zurückerstattet.

Als Bundestagsabgeordneter erhalte ich eine Netzkarte der Deutschen Bahn AG, mit der ich die Züge im gesamten Bundesgebiet kostenfrei nutzen kann. Im Stadtgebiet von Berlin steht uns der Fahrdienst des Bundestages zur Verfügung, auch Fahrkarten der BVG werden erstattet. Ich mache die meisten Wege mit dem Fahrrad. Das muss ich allerdings selbst bezahlen.

Für die Erledigung der parlamentarischen Arbeit stehen Bundestagsabgeordneten zusätzlich monatlich 23.205 Euro (Stand: April 2022) für Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Die Summe erhalten Abgeordnete nicht selbst, sondern die Abrechnung und Auszahlung der Gehälter erfolgt durch die Bundestagsverwaltung direkt an die Mitarbeiter*innen. Wird die Summe nicht voll ausgeschöpft, verbleibt der Restbetrag beim Bundestag. Familienangehörige dürfen nicht eingestellt werden. Ich habe derzeit sieben Mitarbeiter*innen in Berlin und in Hamburg angestellt, die mich bei meinen vielfältigen Aufgaben unterstützen.

Mitgliedschaften und Funktionen

  • Stiftung Forum Recht, Karlsruhe, Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • Deutsch-Taiwanische Gesellschaft e.V., Berlin, Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin, Mitglied der Grünen Akademie, ehrenamtlich

In folgenden Organisationen bin ich Mitglied:

  • RechtGrün – Verein grüner und grünnaher JuristInnen e.V.
  • Deutsche Sektion der Internationalen Juristenkommission
  • Deutsche Vereinigung für Parlamentsfragen
  • Deutscher Allgemeiner Fahrrad-Club
  • Europa-Union
  • Patriotische Gesellschaft von 1765
  • Hamburger Fürsorgeverein von 1948
  • Hamburgischer Anwaltverein
  • Förderverein des Freilichtmuseums am Kiekeberg e.V.
  • Galerie Morgenland/Geschichtswerkstatt Eimsbüttel
  • Bündnis 90/Die Grünen

Treffen mit Interessensvertreter*innen

Als Bundestagsabgeordneter treffe ich mich regelmäßig mit Expert*innen und Vertreter*innen verschiedener Verbände und Gruppierungen. Um diese Termine für Sie transparenter zu machen, veröffentliche ich nachfolgend demnächst in regelmäßigen Abständen alle Treffen mit Lobbyist*innen (nach Bundeslobbyregistergesetz), unabhängig davon, ob sie in Präsenz oder online stattgefunden haben. 

Rein lokale Termine in Hamburg, sowie Termine, die öffentlich stattgefunden haben, sind nicht aufgeführt. Hierüber berichte ich regelmäßig in den sozialen Medien und in meinen Beiträgen hier auf der Webseite, und freue mich, wenn Sie meinen Tätigkeiten dort folgen!