in Berlin

Im Herzen der
Demokratie unterwegs

Ämter und Ausschüsse im Bundestag

Im Bundestag habe ich folgende Aufgaben:

  • Mitglied im Rechtsausschuss
  • Stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss

Meine Fachthemen

Wahlrecht und Wahlprüfung

Innerhalb der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bin ich für alle Fragen, die das Wahlrecht und die Wahlprüfung betreffen, zuständig. Als Obmann der Kommission zur Reform des Wahlrechts habe ich mich dafür eingesetzt, dass der Bundestag zukünftig wieder zu einer vorhersehbaren Anzahl von Abgeordneten zurückkehrt, und es nicht mehr zu einer großen Anzahl von Überhangmandaten kommt. Bereits durchsetzen konnten wir in dieser Legislaturperiode auch, dass das Wahlalter bei Europawahlen auf 16 Jahre abgesenkt wird.

Hinweisgeberschutz und Whistleblower-Richtlinie

Im Rechtsausschuss bin ich für den Hinweisgeberschutz zuständig. Wir verhandeln das Gesetz zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in das deutsche Recht. Die EU-Richtlinie zielt auf den Schutz von Arbeitnehmer*innen im privaten und öffentlichen Sektor, die Fehlentwicklungen an ihrem Arbeitsplatz erkennen und melden wollen, ab. Bei der Umsetzung wollen wir einen umfassenden Hinweisgeberschutz schaffen und insbesondere auch anonyme Meldungen ermöglichen. Außerdem wollen wir erreichen, dass auch Dienstvergehen von Beamt*innen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze gemeldet werden können. So können insbesondere auch rechtsextreme Chats frühzeitig aufgedeckt werden. Dies ist mir persönlich besonders wichtig.

Verbandsklage im Verbraucherschutz

Ein weiteres meiner Themen ist die Verbandsklage: Sie ist ein wichtiger Baustein für effizienten Verbraucherschutz und Schutz der Gerichte vor einer Schwemme von Einzelklagen. Die Musterfeststellungsklage hat nicht gehalten, was sie versprach, und ist ein zahnloser Tiger. Für mich stehen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbandsklage daher die Entlastung der Justiz, der Verbraucherschutz und die Praktikabilität für beide Seiten an erster Stelle.

Nachhaltiges Kaufrecht und Recht auf Reparatur

Ich setze mich für ein nachhaltiges Kaufrecht ein: Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir Nachhaltigkeit by design zum Standard bei Produkten machen wollen. Die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur). Wir werden den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen sicherstellen und Hersteller*innen verpflichten, während der üblichen Nutzungszeit Updates bereitzustellen. Für langlebige Güter führen wir eine flexible Gewährleistungsdauer ein, die sich an der vom Hersteller oder der Herstellerin bestimmten jeweiligen Lebensdauer orientiert.

Digitalisierung der Justiz

Zuständig bin ich im Rechtsausschuss auch für die Digitalisierung der Justiz. Hierunter fallen Online-Klagen und Online-Verhandlungen, Legal Tech und KI. Die Digitalisierung unserer Justiz ist erforderlich, um die Überlastung der Gerichte dauerhaft zu entschärfen und den Zugang aller Bürger*innen zum Recht zu gewährleisten. In diesem Bereich sind uns viele andere Länder um Jahre in der Entwicklung voraus, und ich setze mich dafür ein, dass wir schnell aufholen und wieder zu einem modernen Rechtsstaat werden.

Als Berichterstatter im Rechtsausschuss

Weitere Themenbereiche, für die ich als Berichterstatter der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rechtsausschuss zuständig bin, sind:

  • Justizausstattung und Zusammenarbeit mit den Ländern (Pakt für den Rechtsstaat)
  • Richter*innen (Reform der Bundesrichterwahl und Dienstrecht)
  • Gerichtsverfassung und -organisation, Verfahrensrecht, anwaltliches Berufsrecht
  • Außergerichtliche Streitbeilegung und Streitschlichtung
  • Grundgesetzänderungen und Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
  • Gute Gesetzgebung
  • Wirtschaftsrecht und Wirtschaftskriminalität

Gesetzesentwurf zur Regelung der Sterbehilfe

Gemeinsam mit den Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Dr. Petra Sitte (Die Linke), Helge Lindh (SPD) und Otto Fricke (FDP) bin ich Mitinitiator einer interfraktionellen Gruppe, die einen liberalen Gesetzesentwurf zur Regelung der Sterbehilfe in den Bundestag eingebracht hat. 

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 ein in § 217 Strafgesetzbuch geregeltes „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ als nichtig erklärt, da die Regelung gegen das Grundgesetz verstieß. Das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“. Unser Entwurf sieht eine Neuregelung der Suizidhilfe außerhalb des Strafrechts vor. Im Mittelpunkt steht für uns der Einzelne, der mit seinem Sterbewunsch nicht länger allein gelassen werden soll. Wir wollen allen Beteiligten Rechtssicherheit bieten und Betroffenen ein niedrigschwelliges Beratungsangebot zur Seite stellen.

Mehr Transparenz durch legislativen Fußabdrucks

Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken. Daher werden wir das Lobbyregistergesetz nachschärfen. Als Berichterstatter im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung bin ich für die Einführung eines sogenannten legislativen Fußabdrucks zuständig. Durch die Einführung eines solchen Fußabdrucks für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag werden wir Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenlegen. Weitere Themen mit denen ich mich befasse sind Immunität und Nebeneinkünfte von Abgeordneten.

Meine Reden im Bundestag