Parlamentarischer Geschäftsführer in Berlin
Wenn man auf Phönix oder im Parlamentsfernsehen eine Plenarsitzung verfolgt, bei der ich Plenardienst habe, kann man mich nicht übersehen. Ich sitze dann in der zweiten Reihe genau in der Mitte des Plenums. Als Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen arbeite ich eng mit unseren Fraktionsvorsitzenden zusammen.
Parlamentarische Geschäftsführer führen die Alltagsgeschäfte ihrer Fraktion im Bundestag.
Innerhalb der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bin ich für alle Fragen, die das Wahlrecht und die Wahlprüfung betreffen, zuständig. Als Obmann der Kommission zur Reform des Wahlrechts habe ich mich dafür eingesetzt, dass der Bundestag zukünftig wieder zu einer vorhersehbaren Anzahl von Abgeordneten zurückkehrt, und es nicht mehr zu einer großen Anzahl von Überhangmandaten kommt. Bereits durchsetzen konnten wir in dieser Legislaturperiode auch, dass das Wahlalter bei Europawahlen auf 16 Jahre abgesenkt wird.
Im Rechtsausschuss bin ich für den Hinweisgeberschutz zuständig. Wir verhandeln das Gesetz zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in das deutsche Recht. Die EU-Richtlinie zielt auf den Schutz von Arbeitnehmer*innen im privaten und öffentlichen Sektor, die Fehlentwicklungen an ihrem Arbeitsplatz erkennen und melden wollen, ab. Bei der Umsetzung wollen wir einen umfassenden Hinweisgeberschutz schaffen und insbesondere auch anonyme Meldungen ermöglichen. Außerdem wollen wir erreichen, dass auch Dienstvergehen von Beamt*innen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze gemeldet werden können. So können insbesondere auch rechtsextreme Chats frühzeitig aufgedeckt werden. Dies ist mir persönlich besonders wichtig.
Ein weiteres meiner Themen ist die Verbandsklage: Sie ist ein wichtiger Baustein für effizienten Verbraucherschutz und Schutz der Gerichte vor einer Schwemme von Einzelklagen. Die Musterfeststellungsklage hat nicht gehalten, was sie versprach, und ist ein zahnloser Tiger. Für mich stehen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbandsklage daher die Entlastung der Justiz, der Verbraucherschutz und die Praktikabilität für beide Seiten an erster Stelle.
Weitere Themenbereiche, für die ich als Berichterstatter der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rechtsausschuss zuständig bin, sind:
Gemeinsam mit den Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Dr. Petra Sitte (Die Linke), Helge Lindh (SPD) und Otto Fricke (FDP) bin ich Mitinitiator einer interfraktionellen Gruppe, die einen liberalen Gesetzesentwurf zur Regelung der Sterbehilfe in den Bundestag eingebracht hat.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 ein in § 217 Strafgesetzbuch geregeltes “Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung” als nichtig erklärt, da die Regelung gegen das Grundgesetz verstieß. Das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch ein “Recht auf selbstbestimmtes Sterben”. Unser Entwurf sieht eine Neuregelung der Suizidhilfe außerhalb des Strafrechts vor. Im Mittelpunkt steht für uns der Einzelne, der mit seinem Sterbewunsch nicht länger allein gelassen werden soll. Wir wollen allen Beteiligten Rechtssicherheit bieten und Betroffenen ein niedrigschwelliges Beratungsangebot zur Seite stellen.