OK, Ihr wisst ja: Der Kampf gegen Hasskriminalität liegt mir sehr am Herzen. Wir müssen viel machen, um da besser zu werden: Betroffene müssen konsequent Anzeige erstatten, wir brauchen gut koordinierte Abläufe und die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Nachdem sich jahrelang nur wenige für das Thema interessierten, wodurch Betroffene weitgehend alleingelassen wurden, gibt es jetzt eine Vielzahl von Vorschlägen, was getan werden soll.

Ein Vorschlag ist eine Anzeigepflicht für Netzwerkbetreiber im Hinblick auf bestimmte Straftaten. Die Meldungen sollen automatisch an das Bundeskriminalamt ausgeleitet werden. Es ist ziemlich unsicher, wie das im Einzelnen tatsächlich funktionieren wird.

Der Deutsche Richterbund weiß allerdings schon sehr genau, was dabei rauskommen wird: ein Mehrbedarf von 400 zusätzlichen Richter*innen und Staatsanwält*innen. In der Form sicher keine seriöse Forderung. Im Kern hat der Richterbund allerdings recht: Wenn wir höhere Erwartungen an Staatsanwaltschaften und Gerichte haben, brauchen wir auch mehr Personal.

Die verbesserte Bekämpfung von Hasskriminalität ist bei weitem nicht die einzige zusätzliche Erwartung, die in den vergangenen Jahren auf die Justiz zugekommen ist. Deswegen ist die Forderung nach mehr Personal richtig. Und wir brauchen auch eine verbesserte räumliche Ausstattung der Justiz.

Mehr Personal, bessere Raumsituation

Ganz unbescheiden würde ich da sagen: Die fünf Jahre der jetzt zu Ende gehenden Wahlperiode waren für die Hamburger Justiz gute Jahre!

Das steht im Gegensatz zu der Wahlperiode davor: Zwischen 2011 und 2015 – als die SPD allein regierte – gab es in der Justiz keine neuen Stellen. Im Gegenteil: Die Justiz musste für Konsolidierungsmaßnahmen Federn lassen. Statt neues Personal zu organisieren, wurden Stellen bewusst unbesetzt gelassen. Das wirkte sich negativ auf Verfahren und Mitarbeiter aus.

Das änderte sich durch den Eintritt der Grünen in die Regierung. Seit 2015 wurden rund 250 neue Stellen geschaffen, um die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats zu sichern. Gleichzeitig gibt es eine große Ausbildungsoffensive im Justizbereich, damit auch diese Stellen mit fachkundigem Personal besetzt werden können. Das ist der größte Personalaufbau seit 20 Jahren.

Wie beachtlich die Anstrengungen sind, wird auch durch den Pakt für den Rechtsstaat deutlich. Im Rahmen dieses Paktes zwischen Bund und Ländern verpflichten sich insbesondere die Länder, mehr Personal für die Justiz bereitzustellen. Hamburg tut deutlich mehr als gefordert. Seit 2017 haben wir mehr als 90 Stellen für Richter*innen und Staatsanwält*innen eingerichtet. Der von Hamburg zu leistende Anteil im Rahmen des Paktes liegt bei rund 50 Stellen. Wir haben das also übererfüllt und machen das Engagement nicht von einer Unterstützung durch den Bund abhängig.

Zurück zum Ausgangspunkt: Hamburg setzt bei der Bekämpfung von Hasskriminalität seit längerem einen Schwerpunkt. Um Hasskriminalität kümmern sich neun Staatsanwält*innen in einer Sonderabteilung. Es wird permanent geprüft, ob weitere Stellenverstärkungen notwendig sind – auch durch die Koordinierungsstelle „OHNe Hass“.

Modern, großzügig und effizient

Um die zusätzlichen und auch die vorhandenen Mitarbeiter*innen bei der Justiz unterbringen zu können, müssen wir viel in die räumliche Ausstattung investieren. Zum Teil ist die Justiz in sehr alten Gebäuden untergebracht, die saniert oder ersetzt werden müssen. Und zum Teil wird es schlicht schon sehr eng in den Räumlichkeiten.

Ein wichtiger Schritt dabei sind die neuen Räumlichkeiten, die wir für die Staatsanwaltschaften angemietet haben. Die bisherige Aufteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg auf gleich vier verschiedene Standorte führt zu erheblichem zusätzlichem Aufwand. Daher sollen ab Januar 2022 ca. 17.600 qm in der Ludwig-Erhard-Straße (Michaelisquartier) neu angemietet werden. Das bedeutet: Moderne, großzügige Räume und mehr Effizienz. Wir stärken die Staatsanwaltschaft damit als zukunftsfähigen und attraktiven Arbeitgeber.

Quantität ist natürlich nicht alles

Wir müssen auch in die Qualifizierung unseres Personals investieren. Das Hamburger Richtergesetz wurde deswegen um eine Fortbildungspflicht ergänzt. Gleichzeitig verpflichtet sich die Justizbehörde, die auf die Bedürfnisse der Richter zugeschnittene Fortbildung zu fördern. Ziel ist es, eine weiterhin hohe Qualität der Rechtsprechung zu sichern.

Im Bereich des Familienrechts etabliert die Justizbehörde außerdem mit 100.000 Euro ein neues Fachkonzept für Fortbildungen. Die Reihe richtet sich insbesondere an Berufseinsteiger*innen und Richter*innen, die ins Familienrecht wechseln. Mit gezielten Fortbildungsangebote soll die Einarbeitungsphase erleichtert werden.

Ihr seht also: Es geht voran. Und viele Aufgaben sind auch ganz schön dicke Bretter. Der Erhalt eines leistungsfähigen Rechtsstaats ist aber jede Anstrengung wert!

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