Die Bedrohung unserer Demokratie durch die AfD wird immer deutlicher. Die CORRECTIV-Recherchen haben dies noch einmal einer noch breiteren Öffentlichkeit vor Augen geführt. In Deutschland haben wir es in der Weimarer Republik schon einmal erlebt, dass eine Demokratie durch Rechtsextremisten ausgehebelt wurde. Wegen dieser historischen Katastrophe müssen wir heutzutage besonders aufmerksam sein und von Weimar lernen. Die zwei zentralen Lehren sind, dass man in Weimar einerseits zu lange damit gewartet hat, die Extremisten zu bekämpfen und sich andererseits demokratische Parteien dazu hingegeben haben, mit den Extremisten zusammen zu arbeiten – mit den allseits bekannten fatalen Folgen.

Deswegen die Frage: Müssen wir die AfD verbieten, bevor sie uns verbietet? Das haben wir letzte Woche mit dem Verein RechtGrün diskutiert. Auf dem Podium habe ich als Vertreter der Grünen gemeinsam mit meinem Kollegen Marco Wanderwitz von der CDU und Frau Prof. Dr. Jelena von Achenbach diese Frage erörtert. Dies zeigt, dass sich alle demokratischen Parteien über Regierungs- und Oppositionslinien hinweg sich mit dieser Thematik auseinandersetzen und gemeinsam gegen die AfD vorgehen müssen. Entscheidend ist, dass wir der AfD als geschlossene Front die Stirn bieten können.

Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben sich schon etwas dabei gedacht, die Möglichkeit Parteien zu verbieten mit ins Grundgesetz aufgenommen zu haben. Das Konzept der Wehrhaften Demokratie ist ein rechtliches und politisches Konzept, dass uns vor einer autoritären Machtübernahme schützen soll. Ist die AfD einmal in irgendeiner Form an der Macht, kann sie unsere demokratischen Strukturen u.a. durch die Besetzung von Richter*innenposten aushebeln. Deshalb gibt es in der Gesellschaft einen Verbotsdiskurs. Allerdings gehören hier auch die rein rechtlichen Voraussetzungen dazu, die man genau prüfen muss, bevor es zu so einem Verfahren kommen kann. Die Ziele der Partei und das Verhalten ihrer Anhänger*innen muss sich hierbei genau angeschaut werden. Die Verfassungsfeindlichkeit muss mit der juristischen Operation der Zurechnung nachgewiesen werden, damit ein solches Verfahren Erfolg haben kann. Hier muss man wirklich sehr sorgfältig vorgehen. Besonders auch weil die AfD das eventuelle Scheitern eines Verbotsverfahren für ihre Zwecke instrumentalisieren kann.

Der Bundestag muss sich in diesem Zusammenhang auch die Frage der Opportunität stellen, denn es gibt Folgen, die jenseits des Rechtlichen liegen. Die politische Bekämpfung der AfD ist nicht eine Alternative zum Verbotsverfahren, sondern beides muss parallel stattfinden. Es muss eine gesellschaftliche Mehrheit mobilisiert werden, die diese Partei bekämpft und dann kann ein Verbotsverfahren im Rahmen dieses Kampfes eine Maßnahme sein. Der Kampf gegen die Rechtsextremen muss langfristig geführt werden und ein Verbot ist da nicht die finale Lösung, sondern es ist eher ein Werkzeug, dass uns Zeit gibt, um diesen Kampf auf lange Sicht anzugehen. Ein Verbotsverfahren muss geprüft werden, wir müssen aber auch den Mut haben, am Ende eines solchen Prüfverfahrens zu sagen: noch reicht es nicht für ein Verbotsverfahren. Damit sendet man wiederum auch ein Signal, wo die Grenze geht, die nicht überschritten werden darf. Es muss eine parallele Dynamik von zivilgesellschaftlichem und staatlichem Handeln geben. Jetzt kommt es darauf an, dass sich alle für den Kampf gegen rechts einsetzen!

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