Hier findet ihr die Kritik von Annalena Baerbock und mir am Geordnete-Rückkehr-Gesetz von Horst Seehofer, die am 16.04.2019 als Gastbeitrag in der F.A.Z.-Einspruch erschienen ist:
Alle Jahre wieder stellt Horst Seehofer ein Gesetz vor, das schon im Titel Entschlossenheit und eine harte Hand bei der Zurückweisung von abgelehnten Asylbewerbern signalisieren soll. 2015 war von „Aufenthaltsbeendigung“ die Rede, 2016 von „Ausweisung“, 2017 nun von der „Ausreisepflicht“, die im „Zweite[n] Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz)“ einen neuen Aufguss erhält. Geordnet wird mit diesem Gesetz aber gar nichts, im Gegenteil wird es nur für weniger Rechtssicherheit sorgen.
So mutet es geradezu schizophren an, dass die Bundesregierung zwar einerseits gerade ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit einer Beschäftigungsduldung für berufstätige Zuwanderer einführt, andererseits aber mit Seehofers fast zeitgleich vorgelegtem Entwurf eine „Duldung light“ einführen will, die es Flüchtlingen, die bei der Beschaffung von Ersatzpapieren nicht mitwirken, gerade verbietet, einer Arbeit nachzugehen. Was will die Bundesregierung denn nun: den Fachkräftemangel bekämpfen und Menschen aus der Sozialhilfe und in Beschäftigung bringen oder Integration möglichst effektvoll verhindern?
Was nötig ist, liegt auf der Hand: Geduldete Menschen, die gut integriert und in Ausbildung oder Arbeit sind, sollen unter festgelegten Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel bekommen. Das schafft Rechtssicherheit und eine Perspektive für die Geduldeten und ihre Familien. Und für die Unternehmen, die händeringend Fachkräfte suchen. 260.000 Fachkräfte aus dem Ausland pro Jahr fehlen derzeit in Deutschland – und das noch über viele Jahrzehnte, wie eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung belegt. Ein Aufenthaltstitel ist ein ganz entscheidender Baustein für rasche Integration und kann zudem der Wirtschaft sofort Fachkräfte liefern – gerade in strukturschwachen, ländlichen Regionen.
Gegenwärtig haben fast 180.000 Geduldete in Deutschland keinen Aufenthaltstitel – zumeist über Jahre. 13.000 Geduldete halten sich – wohlgemerkt legal – bereits seit mehr als zehn Jahren in Deutschland auf. Sie hängen also über lange Zeit zwischen Baum und Borke, dürfen nur unter erschwerten Voraussetzungen überhaupt arbeiten, haben keinen Anspruch auf Hartz IV und dürfen sich nur in festgelegten Bereichen aufhalten. Mit dieser Ausgangslage ist es schwer, sich rasch zu integrieren. Anstatt den Menschen mit Arbeit oder Ausbildung eine Perspektive zu geben, will der Bundesinnenminister mit seinem Gesetz nun aber viele von ihnen per Duldung Light noch schlechterstellen. So drängt man Menschen fast automatisch in Schwarzarbeit. Was sollen sie denn tun? Sie lösen sich ja nicht in Luft auf, sondern wollen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Ihre Kinder gehen hier zur Schule, wollen ihren Freunden ein Geschenk zum Kindergeburtstag mitbringen. Mit seinem Arbeitsverbot schafft Horst Seehofer ein neues Prekariat. Die Duldung Light ist Nährboden für Perspektivlosigkeit und Kriminalität.
Die Tücken des Gesetzentwurfes sind auch den Innen- und Justizministern der Länder nicht verborgen geblieben, die Seehofers zweiten Aufguss zum Teil scharf kritisieren. Die Kritik kommt dabei nicht „nur“ von der Opposition, sondern auch aus den eigenen Reihen – so haben bis auf Bayern die Justizminister sämtlicher Bundesländer „ganz erhebliche Bedenken“ gegen den Gesetzentwurf geäußert – darunter 10 CDU-geführte Häuser.
Einhellig ist die Kritik bei der geplanten Aussetzung des sogenannten Trennungsgebots zwischen Straf- und Abschiebehaft. Bisher sind Strafgefangene und Abschiebungsgefangene in verschiedenen Haftanstalten unterzubringen. Das ist nicht nur europarechtlich so vorgegeben, sondern auch rechtspolitisch sinnvoll. Strafgefangene sind schuldig gesprochen worden, ein Delikt begangen zu haben, Abschiebegefangene sind unschuldig. Aus diesem Grund sind ihnen in Haft auch mehr Freiheiten zu gewähren, beispielsweise dürfen Familien nicht grundlos auseinandergerissen werden. Justizvollzugsanstalten sind aber auf sichere Bewachung von Straftätern ausgerichtet und daher für die Unterbringung von Flüchtlingen völlig ungeeignet.
In den letzten Jahren lässt sich beobachten, wie in Deutschland, Europa und darüber hinaus Keile durch die Gesellschaften getrieben werden. Überdurchschnittlich häufig ist dabei der Umgang mit Flucht und Migration zentrales Streitthema. Wir betrachten diese Entwicklung mit größter Sorge. Natürlich muss man darüber diskutieren, wie mit größeren Zahlen von Geflüchteten umgegangen werden sollte, wie Integration sinnvoll ausgestaltet werden kann und wer bleiben kann und wer nicht. Es ist unbedingt notwendig, dass diese schwierigen Fragen sachlich debattiert und praktikable Lösungen gefunden werden.
Der Gesetzentwurf zeichnet sich aber weder durch Sachlichkeit noch durch Praktikabilität aus. Neue schwammige Kategorien wie die „Duldung Light“ oder mehr Automatismen statt Einzelfallprüfungen führen zu mehr Rechtsunsicherheit als Ordnung. Der Straftatenkatalog, der zu Abschiebungen führt, soll ausgeweitet werden, ohne eine Evaluation der erst kürzlich vorgenommenen letzten Verschärfung überhaupt abzuwarten. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern zudem auch noch schlechtes Handwerk.
Wir können Zuwanderung und den Umgang mit Flucht besser lösen als dadurch, unsere Rechte zu schleifen. Wir sind in Deutschland zu Recht stolz auf unseren Rechtsstaat und gerade seinetwegen auch Zufluchtsort für politisch Verfolgte oder Kriegsflüchtlinge. Wir plädieren für eine offene Diskussionskultur, in der Problemfelder angesprochen statt kriminalisiert werden. Eine Gesellschaft, in der sich Menschen mit Interesse begegnen statt mit Angst und Argwohn. Und einen Rechtsstaat, der durch positive Anreize steuert und hierdurch von Anfang an nachhaltig für echte Sicherheit sorgt. Rechtssicherheit schafft Ordnung UND Perspektiven.