Hamburg ist Vorreiter bei der Resozialisierung

Resozialisierung - Blog Till Steffen

Der beste Weg, Menschen vor Kriminalität zu schützen, führt nicht über mehr und längere Haftstrafen. Er besteht darin, zu verhindern, dass Menschen überhaupt zu Straftätern werden. Wir müssen früh ansetzen und verhindern, dass es überhaupt zu Straftaten kommt.

Wenn jemand doch auf die schiefe Bahn gerät und zu uns in den Vollzug kommt, ist unsere Aufgabe, sein Leben wieder in die richtigen Bahnen zu lenken, ihn zu befähigen, nach der Haft ein Leben ohne Straftaten leben zu können.

Erfolgreiche Resozialisierung ist der beste Opferschutz

Das Hamburgische Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen. Der Anspruch auf Resozialisierung hat Verfassungsrang und leitet sich aus der Garantie der Menschenwürde aus Artikel 1 des Grundgesetzes ab. Diesem Anspruch und dem Anspruch der Gesellschaft auf einen Schutz vor Straftätern können wir nur gerecht werden, wenn die Ziele der Resozialisierung und des Opferschutzes konsequent über die gesamte Zeit des Vollzuges und der anschließenden Wiedereingliederung verfolgt werden.

Wie entscheidend diese Verknüpfung der einzelnen Maßnahmen ist, die wir jetzt mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf erstmalig schaffen, zeigt sich, wenn man sich konkret vor Augen führt, in welcher Situation sich Straffällige nach ihrer Entlassung befinden: Auf dem Weg aus der Haft in die Freiheit stellen sich für die Betroffenen zahlreiche ganz elementare Fragen: die Suche nach einer Wohnung, einem Arbeitsplatz, dem Krankenversicherungsschutz, Ausweispapieren etc.

Hinzu kommt häufig das Fehlen von sozialen Bindungen, Schulden oder eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit. Dieser Übergang ist für viele Gefangene extrem schwierig und zugleich derjenige Moment, in dem das Risiko eines Rückfalls am größten ist.

Hier entscheidet sich, ob der Ausstieg aus der Straffälligkeit gelingt oder ob sich eine kriminelle Karriere entwickelt. Das gilt vor allem für junge Täter. Hier setzt das Resozialisierungsgesetz an. Wir geben den Menschen in Haft ein Signal: Wir lassen euch nicht alleine. Wir helfen euch, euch selbst zu helfen. Jeder Gefangene, der vor der Haftentlassung steht, hat künftig einen gesetzlichen Anspruch auf einen individuell abgestimmten Hilfeplan zur Wiedereingliederung. Das ist bundesweit einzigartig.

Ich freue mich, dass Hamburg hier eine Vorreiterrolle einnimmt – mit einem modernen Vollzug und Resozialisierungsmaßnahmen, die effektiv Hilfen für die Betroffenen bereit stellen, Sicherheit schaffen und Opferschutz verwirklichen.

Wir heben die klassische Trennung zwischen Strafvollzug und ambulanter Straffälligenhilfe auf und schaffen ein neues anstaltsübergreifendes, integriertes Übergangsmanagement. So kann schon in den letzten sechs Monaten des Vollzuges mit den Maßnahmen zur Entlassungsvorbereitung begonnen werden. Diese Hilfen werden auch bis zu sechs Monate nach der Entlassung weitergeführt.

Für die Gefangenen bedeutet das, dass sie nicht Gefahr laufen, in das sogenannte „Entlassungsloch“ zu fallen. Das Resozialisierungsgesetz baut so eine Brücke zwischen Justizvollzug und straffreiem Leben, wo vorher nur das Gefängnistor war. Wichtig ist, dass die Entlassungsvorbereitung des Vollzuges auf der einen Seite des Gefängnistores und die Hilfen der Freien Träger und der Bewährungshilfe auf der anderen Seite ineinandergreifen. Es ist keine leere Phrase, dass Resozialisierung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Wir können sie nur bewältigen, indem wir alle zusammenarbeiten: Straffälligenhilfe, Vollzug, freie Träger, Justiz- und Sozialbehörde und vor allem die Haftentlassenen selbst.

Was sich jetzt ändern soll, ist, dass die ambulanten und stationären Maßnahmen durch das Übergangsmanagement besser koordiniert sein werden. Doppelstrukturen und Mehrarbeit werden so abgebaut. Dass wir – davon unabhängig – weiter kontinuierlich an der personellen Verstärkung arbeiten, muss ich nicht betonen. Viele der bestehenden erfolgreichen Resozialisierungsprojekte wurden bislang befristet aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Ihre Zukunft nach dem Auslaufen der Finanzierung war ungewiss. Mit unserem Gesetz können diese Projekte verstetigt und flächendeckend fortgesetzt werden – auch das ist ein wesentlicher Beitrag zum Gelingen von Wiedereingliederung.

Dieses Gesetz bietet die Grundlage für diese Zusammenarbeit und ebnet Menschen den Weg in ein straffreies Leben. So entsteht Sicherheit und so gelingt Opferschutz.

Foto: Marco Lange

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