Mein Mittwoch stand ganz im Zeichen des Terrors. Am Mittag habe ich zusammen mit Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich die neue Zentralstelle Staatsschutz vorgestellt. Dort laufen jetzt alle Fäden der Strafverfolgung von Terrorismus und damit im Zusammenhäng stehender Straftaten zusammen. Am Abend habe ich zusammen mit Gül Pinar, einer Anwältin der Nebenklage im NSU-Prozess, Oliver Günther, einem Beobachter der NSU vom Hessischen Rundfunk, und Antje Möller aus der Bürgerschaft über die Lehren aus dem rechten Terror diskutiert.

Staatsschutz in Hamburg

Das sind zwei Diskussionsstränge, die sich selten begegnen, die aber trotzdem zusammengehören. Was also macht die Zentralstelle Staatsschutz bei der Generalstaatsanwaltschaft? Sie ist einerseits für die Strafverfahren zuständig, die bisher schon in die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft fielen. Das sind insbesondere Verfahren wegen Bildung oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Eigentlich ist dafür der Generalbundesanwalt zuständig. Er gibt diese Verfahren aber regelmäßig wegen – im Vergleich zu anderen dort geführten Verfahren – minderer Bedeutung an die Generalstaatsanwaltschaften der Länder ab. Praktisch sind das Fälle, wo jemand als Mitglied einer Terrororganisation geführt wird, ohne selbst in konkrete Gewalttaten verwickelt zu sein. Diese Verfahren haben sich in den letzten Jahren verzehnfacht. Allein deswegen braucht es hier eine Verstärkung.
Darüber hinaus soll die Zentralstelle aber auch „normale“ Straftaten bearbeiten, wenn der Tatverdächtige bei der Polizei als terroristischer Gefährder gilt oder die Taten in anderer Weise im Zusammenhang mit möglichen terroristischen Aktivitäten stehen. Das können Straftaten sein, die dazu dienen, ein Leben im Untergrund zu finanzieren (z.B. Drogenhandel) aber auch Urkundenfälschung oder unerlaubter Waffenbesitz. Das ist deswegen wichtig, weil die Erfahrung in der Vergangenheit gezeigt hat, dass Terroristen vielfältige Straftaten begehen mussten, um überhaupt die Terroranschläge zu ermöglichen. Die Zentralstelle soll all diese Ermittlungen zusammenziehen, um möglichst frühzeitig mit den Mitteln des Strafrechts einzugreifen. Einzelne Verdächtige sollen dabei in Manndeckung genommen werden: Ein Ermittler soll den vollständigen Überblick über das kriminelle Handeln des Terrorverdächtigen haben. Die Zentralstelle hat dabei auch die Aufgabe, die bundesweite Zusammenarbeit sicherzustellen.
Diese Umstellung, die bundesweit in ähnlicher Weise erfolgt, ist eine Konsequenz aus dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016. Der Attentäter Anis Amri hatte vielfältig Berührung mit Strafverfolgungsbehörden, die Erkenntnisse wurden aber nicht zusammengeführt.

Terrorgefahr durch rechtsextreme Netzwerke?

In der aktuellen Praxis machen Verfahren gegen islamistische Terrororganisationen den absoluten Schwerpunkt aus. Die Struktur steht aber auch zur Verfügung, wenn andere Formen des politischen Extremismus in Terror umschlagen. Sorgen macht mir da aktuell die Entwicklung am rechten Rand. Nazi-Netzwerke bei Bundeswehr und Polizei, die Bewaffnung von Preppern und Reichsbürgern sind Besorgnis erregende Entwicklungen.
Deswegen ist die Konzentration der Ermittlungsverfahren im Bereich der Staatsanwaltschaft ein wichtiger Teil der Antwort auf die Frage, wie wir uns vor einer Wiederholung der NSU-Terrorserie schützen. Der NSU beging eine Vielzahl von Straftaten über die Morde hinaus. Wenn erneut Nazis Straftaten begehen, die auf die Vorbereitung von terroristischen Gewalttaten schließen lassen, übernimmt die Zentralstelle.

#ortsgespräch

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Bei der Diskussion am Abend diskutierte ich unter der Moderation von Oliver Günther (Journalist vom Hessischen Rundfunk) mit Gül Pinar (Anwältin der Nebenklage im NSU-Prozess), Antje Möller (innenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion) und dem Publikum auch über die weiteren Konsequenzen aus der NSU-Terrorserie. Großen Raum nahm dabei die Frage ein, ob denn tatsächlich alle Teile des NSU-Komplexes aufgedeckt sind (alle waren sich einig, dass nicht) und wie Ermittlungsbehörden das Vertrauen wieder gewinnen können, dass durch die erschütternden Fehler bei der Aufklärung der Straftaten des NSU beschädigt wurde. Es wurde deutlich, dass der Weg dahin je nach Standpunkt sehr unterschiedlich weit ist.

Parlamentarische Kontrolle und Transparenz

Klar ist aber, dass es mehr Kontrolle der Ermittlungsbehörden braucht, dass Transparenz sehr wichtig ist und dass sehr massiv die interkulturelle Kompetenz der Polizei gestärkt werden muss (was zwischenzeitlich auch angegangen wurde).
Anlass zu Kontroversen gab die Frage, wie denn der Zusammenhang mit der Veränderung des gesellschaftlichen Klimas ist. Ich bin der Meinung, dass es mittlerweile ein deutlich gesteigertes Bewusstsein für die Gefahr von rechts gibt. Dass erneut so lange nicht mal in Erwägung gezogen würde, dass eine Serie von Morden auf das Konto von Rechtsterroristen geht, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich. Diese Einschätzung fand nicht ungeteilte Zustimmung. Von Teilnehmer*innen im Publikum gab es die deutliche Skepsis, ob wir es nicht mit einem erheblichen Rechtsruck in der Gesellschaft zu tun haben, der dann auch wieder rechtes Gedankengut bei Mitarbeiter*innen von Sicherheitsbehörden hoffähig macht. Die aktuelle Entwicklung bei der Polizei in Hessen (vom „NSU 2.0“ abgesandte Schreiben, die Informationen aus Polizeicomputern beinhalten) oder der Bundeswehr seien da doch mahnende Beispiele.
Die Frage lässt sich sicher nicht eindeutig beantworten. Es ist ein offenes Ringen: Zwischen Nazis einerseits, die versuchen, ihre Ideologie als Normalität darzustellen und zwischen vielen, die aufstehen, weil sie nicht bereit sind, unsere offene Gesellschaft kaputt machen zu lassen. #wirsindmehr

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