Mit Recht gegen Hass im Netz – spannendes Fachgespräch im Bundestag

Die grüne Bundestagsfraktion hat diese Woche zu einem spanenden Fachgespräch eingeladen zur Frage, was wir mehr machen können und müssen, um Hass im Netz zu bekämpfen.

Von Seiten der Fraktion waren gleich drei Abgeordnete dabei, die die unterschiedlichen Blickwinkel aus der parlamentarischen Arbeit einbrachten: Dabei waren die medienpolitische Sprecherin Tabea Rösner, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz und Renate Künast, die im Moment vor Gericht eine Bresche für den Kampf gegen Hetze im Netz schlägt.

Ich hatte die Ehre, im ersten Panel zu diskutieren. Mit dabei waren die wie immer sehr prägnante Sabine Frank von Google und – für mich ein neues Gesicht – der Anwalt Severin Riemenschneider, der unter anderem die Verfahren von Renate Künast vor Zivilgerichten betreibt. Es ging um die Frage, inwieweit das NetzDG und andere gesetzliche Regelungen geändert werden müssen, um Hass im Netz wirksam bekämpfen zu können.

Es ging dabei zum Teil um ganz einfache Fragen, zum Teil aber auch um Fragen, die erst einmal etwas komplizierter klingen. Wir waren uns in vielen Fragen einig:

  • Es ist unlogisch, dass Netzwerke erst ab einer Größe von zwei Millionen registrierten Nutzerinnen und Nutzern den Regelungen des NetzDG unterfallen. Das ruft Netzwerke auf den Plan, die ohne Registrierung auskommen.
  •  Gleiches gilt für die Chat-Funktion von Online-Spielen, für die es bislang eine Ausnahme vom NetzDG gibt.
  •  Wir brauchen Rechtssicherheit für die Netzwerke sowohl für Zivilverfahren als auch für strafrechtliche Ermittlungen. In Zivilverfahren regelt § 14 Abs. 2 TMG bislang nur eine Auskunftserlaubnis für die Netzwerke. Sie gibt aber Betroffenen von Hate Speech keinen Auskunftsanspruch im Hinblick auf Bestandsdaten. Den brauchen sie aber, wenn sie wirksam vor Zivilgerichten die Hater auf Unterlassung in Anspruch nehmen wollen. Bei Ermittlungen stoßen Staatsanwaltschaften oft auf unüberwindbare Hürden, weil sie nicht herausbekommen können, wer sich hinter einem bestimmten Account verbirgt. Deswegen braucht es einen ausdrücklichen Auskunftsanspruch für die Ermittlungsbehörden in der Strafprozessordnung.

Spürbares Risiko von Strafverfolgung schaffen

Spannend war bereits in diesem Panel aber auch im anschließenden die Frage, wie Ermittlungen besser organisiert werden können. Dort stand Holger Münch, Präsident des BKA, zur Diskussion bereit. Entscheidend ist ja die Frage, wie wir es hinbekommen, für Urheber von Hassposts ein spürbares Risiko von Strafverfolgung zu schaffen. Dabei müssen wir sicherstellen, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht von Tausenden von Fällen erschlagen werden. Hier war sehr interessant, welche Strategie das BKA verfolgen will, um planvoll vorzugehen und auch eine Koordination zwischen einer Vielzahl von potentiell zuständigen Staatsanwaltschaften sicherzustellen.

Sehr spannend waren hier die Einwürfe von Vertreterinnen von Hate Aid und Reconquista Internet, die von ihren Erfahrungen in diesem Bereich berichteten. Beide unterstützen Betroffene in Strafverfahren gegen Hate Speech und berichteten, dass dies gut gelinge in der Zusammenarbeit mit den spezialisierten Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen und Hessen.

In Hamburg arbeiten wir gegenwärtig mit der Koordinierungsstelle OHNe Hass daran, die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, Netzwerkbetreibern, Medienhäusern und Organisationen der Zivilgesellschaft zu verbessern. Mit diesem Ansatz liegen wir – das hat auch das Fachgespräch diese Woche gezeigt – genau richtig: Wir brauchen die intensive und gut organisierte Zusammenarbeit zwischen diesen Beteiligten. So können wir dem Hass im Netz wirksam entgegen treten!

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