Heute jährt sich der rechtsterroristische Anschlag von Hanau zum ersten Mal. Es war zu diesem Zeitpunkt der dritte Anschlag seiner Art innerhalb von neun Monaten nach dem Mord an Walter Lübcke und dem Attentat in Halle im Oktober 2019. Diese Statistik ist eklatant und erschreckend für ein modernes Deutschland.

Immer wieder verurteilen Politiker*innen diese Anschläge zurecht und bekunden ihr Beileid. Das ist wichtig. Mindestens genauso wichtig ist es allerdings was wir unternehmen  können, um diese Anschläge zu verhindern.

Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, warnt davor, dass es weitere solche Anschläge geben könnte, da sich allein handelnde Täter zunehmend selbst radikalisieren. Sie kommen online immer mehr „mit Inhalten aus der rechten Meinungsblase“ in Berührung.

Diese Aussage unterstreicht wiederum wie wichtig ein konsequenter Kampf gegen Hate-Speech im Internet ist. Hate-Speech richtet sich online nicht nur gegen andere Menschen sondern wird mehr und mehr zum Katalysator für rechtsextreme Radikalisierung.

Schon lange setze ich mich politisch für Gesetzesinitiativen zur Bekämpfung von Hate-Speech ein, als Senator auf etlichen Justizministerkonferenzen und jetzt als Bundestagskandidat. So habe ich es natürlich positiv aufgenommen, dass das Netzwerkdurchsuchungsgesetz reformiert werden soll. Umso enttäuschender ist es, dass die große Koalition nach der Zurückweisung des Entwurfs durch den Bundespräsidenten nun auch mit dem sogenannten Reparaturgesetz ins Stocken gekommen ist. Insbesondere die anlasslose Weiterleitung von hochsensiblen privaten Daten wie der IP-Adresse an das BKA war ein großer Streitpunkt. Auch hat man es in Berlin bisher nicht geschafft ein geregeltes Putback-Verfahren für das Blockieren von legalen Inhalten auf Meinungsplattformen zu installieren, das auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Ohne solch ein Verfahren droht allerdings ein sogenanntes Overblocking, d.h., dass auch legale Inhalte geblockt werden und diese nicht wieder umgehend freigeschaltet werden können. Darunter leidet die Meinungsfreiheit. Das ganze Prozedere wirkt chaotisch. Das Reparaturgesetz liegt nun im Vermittlungsausschuss.

Der Wichtigkeit und Dringlichkeit dieses Themas wird dieses politische hin und her nicht gerecht!

Zur Verhinderung weiterer Anschläge von Rechts bedarf es darüberhinaus auch einer Reform des Waffenrechts in Deutschland. Wir Grüne haben in unserem Grundsatzprogramm eine eindeutige Position. Außer Jägern soll es keine Waffen für Privatpersonen geben. 

Es wird Zeit politisch massiv einzugreifen, damit diese schreckliche Serie von Rechtsterrorismus in Deutschland ein Ende findet. 

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