Ein Hauch von Abenteuer mit Recht und Klimaschutz

Spannend war bereits die Anreise: Mit dem Rad auf unbekannten Wegen durch den Hafen, die dann auch noch durch Baustellen unterbrochen sind. An den Radverkehr wird dabei natürlich nur ungenügend gedacht. Hätten wir tatsächlich jede Verkehrsregel beachten wollen, wären wir nicht ans Ziel gekommen. Hier kollidierte schon mal die klimafreundliche Fortbewegungsart mit der Straßenverkehrsordnung. War aber zum Glück gar nichts los am Abend.
Toll war dann auch der Ort der Veranstaltung. Greenpeace öffnete für diese Vorfeldveranstaltung des Deutschen Juristentags sein Zentrallager. Kletterausrüstung, eine Galerie von Ölzeug und Gummistiefeln und natürlich die berühmten Schlauchboote konnten von den Teilnehmer*innen der Veranstaltung bestaunt werden.
Und ganz wunderbar waren die Gäste auf dem Podium: Ich durfte diskutieren mit Mathilda Eisinger von Fridays for Future, Martin Kaiser, Geschäftsführer von Greenpeace Deutschland und Michael Günther, Rechtsanwalt und Veteran im Umweltrecht. Moderiert wurde unsere muntere Debatte von Verena Gonsch, deren Stimme wir von NDR Info kennen.

Zeit zu Handeln wird immer knapper

Ich muss zugeben, die drei Männer auf dem Podium haben sich die längeren Redebeiträge herausgenommen. Dafür war Mathilda Eisinger umso klarer: Wir wissen alles, was wir müssen, um in Klimafragen JETZT zu handeln. Und in Wahrheit wissen wir das schon ziemlich lange. Sie verwies auf Forschungsergebnisse aus dem Jahr 1896 (kein Schreibfehler), die schon den Zusammenhang von CO²-Ausstoß und Erderwärmung beschrieben.

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Einig war sie sich mit Martin Kaiser, dass das Klimapaket der Bundesregierung eine Farce ist. Die spannende Frage, der wir uns ja widmen wollten, war, ob das Recht nun Motor oder Bremse des Klimaschutzes ist. Als Juristen sagten Michael Günther und ich natürlich: Es kommt darauf an. Etwas genauer wurden wir dann aber doch.
Zunächst bezogen auf Protestaktionen und ihren rechtlichen Rahmen. Es ist natürlich klar, dass eine Protestaktion von Greenpeace so wirksam ist, weil die Aktivist*innen nicht nur vor den Werktoren stehen bleiben, sondern auch Dächer und Schornsteine erklommen werden. Dass das Hausfriedensbruch ist, wissen sie. Ich wies darauf hin, dass aber nicht jede Aktion, die zunächst rechtswidrig erscheint, vom Bundesverfassungsgericht auch so eingeordnet wurde. So etwa die Fraport-Entscheidung, wo klargestellt wurde, dass Demonstrationen gegen Abschiebungen im Abflugbereich eines Flughafens auch dann zulässig sind, wenn der Flughafen als privatrechtliche Gesellschaft organisiert ist, der Abflugbreich also Teil eines Privatgrundstücks ist.
Michael Günther vertrat zu den Grenzen des Versammlungsrechts die Auffassung, dass diese in Bewegung seien, weil drastischere Protestmaßnahmen als Nothilfe gegen nicht ausreichend handelnde Politik anzusehen seien.
Naturgemäß breiter wurde die Debatte bei der Frage, welche Rolle das Recht bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen spielt. Einig waren wir uns, dass effektiver Klimaschutz nicht ohne Verbote auskommen wird. Als problematisch beschrieb ich, dass sich neues Recht üblicherweise deutlich langsamer als die Gesellschaft entwickelt. Wir haben aber für die entscheidenden Weichenstellungen nicht mehr lange Zeit. Außerdem werde meist sehr umfangreicher Bestandsschutz für bisherige wirtschaftliche Betätigungen gewährt, was einen schnellen Kohleausstieg erschwert.
Michael Günther sieht – auch deswegen – die Notwendigkeit einer Änderung des Grundgesetzes. Der Schutz des Klimas werde über Art. 20 a GG (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) nicht ausreichend gewährleistet.

Klage auf Einhaltung der Klimaziele

Sehr interessant waren dann auch seine Ausführungen zu dem Verfahren, dass seine Sozia Roda Verheyen gegenwärtig vor dem Verwaltungsgericht Berlin führt: Sie verklagt dort die Bundesregierung auf Einhaltung der Pariser Klimaziele. Die herrschende Meinung – wie wir Jurist*innen den Mainstream nennen – würde eine solche Klage für unzulässig halten. Trotzdem braucht es gerade solche Verfahren, um auszutesten, was das Recht zu leisten imstande ist. Und das muss die Rolle des Rechts auch sein: Üblicherweise werden Gesetze und internationale Verträge nach langer politischer Debatte geschlossen. Ohne irgendeine Durchsetzungsmöglichkeit vor einem Gericht läuft die Arbeit der Parlamente und damit auch die demokratische Debatte leer. Also: Bonne chance!
Das hat sich gelohnt! Und ganz besonderer Dank an die Aktiven von Greenpeace, die diesen Abend möglich gemacht haben!

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