Ein guter Tag für das Klima und für das Recht!

Das Bundesverfassungsgericht hat der sogenannten Klimaklage von Luisa Neubauer und anderen heute teilweise statt gegeben. Das ist ein großer Erfolg für die Klimaschutzbewegung und juristisch ein echter Schritt nach vorne. Bis Ende des Jahres 2022 muss der Gesetzgeber die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 neu regeln. In der Begründung verweist das Gericht darauf, dass fehlende Reduzierung vor 2030 zu einer untragbaren Reduktionslast für den Zeitraum nach 2030 führen würde.
 
Der vielleicht entscheidende, wenn auch etwas komplizierte Satz des Urteils ist hierbei wohl: § 3 Abs. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 genügen jedoch nicht dem aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit folgenden Erfordernis, die nach Art. 20a GG verfassungsrechtlich notwendigen Reduktionen von CO2-Emissionen bis hin zur Klimaneutralität vorausschauend in grundrechtsschonender Weise über die Zeit zu verteilen.
 
Das bedeutet die Politik wird von nun an in vorausschauender Weise Klimareduktionsziele verfolgen müssen. Ein „lieber morgen“ wird es so nicht mehr geben. Begründet wird dies mit drohenden Freiheitseinschränkungen zukünftiger „Generationen“ für den Zeitraum nach 2030. Die angegriffenen Regelungen entfalteten eingriffsähnliche Vorwirkung auf die durch das Grundgesetz umfassend geschützte Freiheit. Das ist juristisch ein feiner Kniff und kann auch zukünftig als gefundenes Verfassungsprinzip für ähnlich gelagerte Fälle wiederverwendet werden. Es zeigt allerdings auch, dass den Richter*innen in Karlsruhe mit dem richtigen juristischen Werkzeug große Würfe gelingen, die nicht nur gesamtgesellschaftlich sondern auch generationenübergreifend für Ausgleich und Zusammenhalt sorgen. Ein guter Tag für das Klima und für das Recht.
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