Direkt am laut schlagenden Herzen unserer basisdemokratischen Partei!

Was macht eigentlich die Antragskommission?

 

Antragskommission das klingt ja schon mal total öde. Ist es aber nicht!

 

Es geht um nicht weniger als die Organisation der demokratischen Meinungsbildung von mittlerweile über 100.000 grünen Mitgliedern. Die Entscheidungen für unsere Partei trifft der Bundesparteitag, bei uns genannt Bundesdelegiertenkonferenz. Dort stimmen 820 Delegierte aus den Kreisverbänden ab. Anträge stellen kann aber jedes Mitglied, es braucht nur eine Mindestanzahl an Unterstützer*innen (im Moment 20) und schon ist man im Verfahren.

 

Dieses Mal ist es inhaltlich besonders interessant: Es geht um das Grundsatzprogramm. Das geben sich die Grünen seit ihrer Gründung im Jahre 1980 jetzt zum dritten Mal, das letzte stammt aus dem Jahr 2002. 2018 hat der Bundesvorstand den Startschuss für den Programmprozess gelegt, der jetzt zum Abschluss kommt. Auf Basis von einer Vielzahl von Beratungen und Diskussionen hat der Bundesvorstand im September 2020 einen Entwurf vorgelegt. Dann waren die Mitglieder wieder dran und haben insgesamt über 1300 Änderungsanträge gestellt. In viele der Anträge ist eingeflossen, dass sich viele unserer Mitglieder in vielen Fragen einfach sehr gut auskennen. Sie machen konkrete Vorschläge, durch die das Grundsatzprogramm noch besser wird. Aber selbstverständlich bilden viele Anträge auch das Ringen um die Ausrichtung unserer Partei ab. Teilweise stehen unterschiedliche Konzepte gegeneinander, wie etwa bei der Frage ob bedingungsloses Grundeinkommen oder Garantiesicherung die Zukunft der sozialen Absicherung darstellen sollen. Und teilweise wird bis zuletzt gerungen um einzelne Begriffe: Taucht das Wort Marktwirtschaft in unserem Programm auf?

 

Die Aufgabe der Antragskommission ist es bei der diversen Lage der Anträge ein Verfahren zu erarbeiten, das die Delegierten schaffen können und das für sie transparent ist. Demokratisch ist ein Verfahren ja nicht allein dadurch, dass alle mitmachen können. Es muss eben auch möglich sein, gut informiert und wohl abgewogen Entscheidungen zu treffen.

 

Da nicht alle 1300 Anträge an einem Wochenende abgestimmt werden können und im Zweifelsfall auch ein ziemliches Durcheinander im Text entstünde ist es die ganz zentrale Aufgabe für die Antragskommission, die Zahl der Anträge nach unten zu bringen. Wundermittel ist dabei die modifizierte Übernahme: Meistens nach einem sorgfältigen Gespräch mit den Antragsteller*innen gelingt es, den Kern eines Antrags herauszuschälen und dann mit wenigen Worten in das Grundsatzprogramm zu übernehmen. Übrig bleiben dann in der Regel wenige Abstimmungen pro Abschnitt, wo tatsächlich Dissense in der Sache bestehen.

 

Ganz nebenbei lerne ich deswegen als Mitglied der Antragskommission ganz verschiedene Menschen aus unserer Partei mit ihren unterschiedlichen Blickwinkeln und Herangehensweisen kennen. Die Arbeit ist deswegen nicht nur demokratisch sondern auch menschlich spannend. Auf der BDK 2020 bewerbe ich mich deswegen wieder für eine weitere Amtszeit in der Antragskommission.

 

 

 

Diesen Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Sie auch interessieren

Lehren aus Weimar?

Die Bedrohung unserer Demokratie durch die AfD wird immer deutlicher. Die CORRECTIV-Recherchen haben dies noch einmal einer noch breiteren Öffentlichkeit vor Augen geführt. In Deutschland

Weiterlesen »