Diese Woche gab es große Aufregung. Die Staatsanwaltschaft in Hamburg ermittelt gegen einen Journalisten. Der Journalist war an der Aufdeckung des Skandals um den Cum-Ex Betrug beteiligt. Bei Cum-Ex Deals haben Banken sich illegal Milliarden Euro aus der Steuerkasse ergaunert. Jetzt kommt der große Aufschrei: Der Journalist solle mundtot gemacht werden, während die Banken straffrei davon kommen. Der Rechtsstaat funktioniere nicht.
Doch der Rechtsstaat funktioniert hier entgegen der Behauptung gut. Zunächst gilt: Die Staatsanwaltschaft hat die Aufgabe geltendes Recht anzuwenden. Es wäre falsch, wenn die Staatsanwaltschaft Strafnormen außer Acht ließe, weil sie politische Verwerfungen oder anderen Gegenwind fürchtete. Aus diesem Grund tut auch jede Politiker*in und erst recht jede Justizsenator*in oder –minister*in gut daran, laufende Verfahren nicht zu kommentieren oder beeinflussen zu wollen. Ganz allgemein gilt: Die Einleitung eines Strafverfahrens dient der Überprüfung, ob eine Straftat vorliegt oder nicht. Die Schuldfrage klärt ein Richter, wenn es denn zu einer Anklage kommt.

Wenn das, was richtig erscheint, nicht mit dem übereinstimmt, was rechtlich gegeben ist

Trotzdem ist hier beileibe nicht alles in Butter. Die Cum-Ex Geschäfte, die die Banken gemacht haben und nur dank mutiger Whistleblower ans Licht gekommen sind, stellen in meinem Augen eine riesige Sauerei dar. Was da gemacht worden ist, ist eine Beleidigung für jeden ehrlichen Steuerzahler. Die Geschichte wirft kein gutes Licht auf das Bundesfinanzministerium oder die Bafin.
Auch der Journalistenverband DJV und das Recherchenetzwerk Correctiv haben einen wichtigen Punkt: den Schutz von Hinweisgebern. Diese Woche berät der Bundestag über einen Gesetzentwurf zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Durch dieses Gesetz soll eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden und Unternehmen vor Industriespionage geschützt werden. In der Richtlinie selbst wird sehr sorgfältig auf den Schutz von Hinweisgeber*innen eingegangen. Geschützt werden soll derjenige, der dem öffentlichen Interesse dienen will.

Bundesregierung versagt Hinweisgebern den Schutz

Die Bundesregierung dreht in ihrem Gesetzentwurf jedoch den Spieß um. Sie will Whistleblower nur in dem Fall schützen, in dem sich im Nachhinein tatsächlich ein öffentliches Interesse einstellt. Ob aber dieser Erfolg im Sinne des öffentlichen Interesses eintritt, kann der Hinweisgeber im Vorhinein kaum überblicken. Rechtssicherheit für Journalist*innen und ihre Hinweisgeber*innen kann so nicht erreicht werden. (Zur Kritik hierzu auch die grüne BT-Fraktion.).
Wir wissen aber: Viele Debatten über illegale Machenschaften, sei es über Systeme von Briefkastenfirmen, über systematische Umweltverschmutzung bis hin zu illegalen Steuertricks sind erst dadurch möglich geworden, dass Insider an Medien gezielte Hinweise gegeben haben.
Diese Menschen müssen wirksam vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt werden. Es ist ohnehin schwer genug, dem eigenen Gewissen zu folgen und sich gegen die eigene Organisation zu stellen. Nicht nur bei der Umsetzung der EU-Richtlinie auch bei der nationalen Gesetzgebung besteht daher großer Handlungsbedarf. Die Pressefreiheit hat da in der Tat einen schweren Stand.
Deswegen hat die Justizministerkonferenz bereits mehrfach einen umfassenden Schutz von Hinweisgeber*innen gefordert und das Bundesjustizministerium aufgefordert, entsprechende Gesetzesänderungen vorzulegen.

Konsequenzen aus Cum-Ex

Was die gierigen Cum-Ex Banker betrifft, so teile ich die Empfehlungen der grünen Bundestagsfraktion aus dem Cum-Ex Untersuchungsausschuss: Einführung eines Lobbyregisters sowie eines legislativen Fußabdrucks, Verschärfung der Sanktionen bei Cum-Ex aber auch der Geldwäsche, z.B. durch einen neuen Straftatbestand „Steuergefährdung durch Vermögensverschleierung“.
Die Bundesregierung verschleppt hier jedoch seit Jahren die notwendigen Änderungen. Eine Konsequenz daraus ist, dass wir jetzt in ein Dilemma geraten sind, wo das, was richtig erscheint, nicht mit dem übereinstimmt, was rechtlich gegeben ist.

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