Rechtsstaat und Demokratie in der Pandemie

Sind Rechtsstaat und Demokratie durch die gegenwärtigen Einschränkungen bedroht?

Meine Antwort in kurz: Bedroht ja, sie werden sich aber behaupten können. Wenn wir alle viel Kraft auf sie verwenden.

Die gegenwärtigen Einschränkungen greifen umfangreich in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger ein: Die allgemeine Handlungsfreiheit wird stark beschränkt, die Freizügigkeit in der EU und in der Bundesrepublik wird stark beschnitten, erhebliche Eingriffe erfolgen in die Berufsfreiheit, in die Versammlungsfreiheit, in die Vereinigungsfreiheit und in das Recht der Religionsausübung. Auch die Pressefreiheit ist betroffen, wenn Politik nur noch unter großen Restriktionen befragt und untersucht werden kann. Es ist der größte punktuelle Eingriff in unsere Grundrechte seit Bestehen des Grundgesetzes und es fühlt sich auch unfrei an. Es stellt sich nicht mehr die Frage: „Was will ich tun?“ sondern „Was ist eigentlich noch erlaubt?“

Das ist eine große Belastung für den Rechtsstaat, weil er schließlich von den Rechten lebt, die er jeder einzelnen Bürgerin und jedem einzelnem Bürger gibt. In dieser Hinsicht büßt unser Staat momentan viel ein.

Krise der Demokratie?

Es wäre dennoch falsch, wenn wir die Grundrechte in ihrer gewachsenen Ausgestaltung als statisch betrachten würden. Würden wir alle grundrechtssensiblen Bereiche als unantastbar erklären, wäre unser Gemeinwesen gegenüber den Bedrohungen durch eine Pandemie schutzlos. Ich halte deswegen auch nicht so viel vom doch sehr theoretischen Geraune von Verfassungsrechtslehrern, die eine Krise der Demokratie sehen (so etwa Papier in der SZ am 1.4.2020). Insoweit treffend beschrieben im Verfassungsblog am 2.4.2020.

Unsere Verfassungsordnung lebt davon, dass wir nicht Grundrechte absolut gewähren, sondern dass sie sich in der Konkurrenz mit anderen Grundrechten behaupten müssen. Deswegen ist es auch nicht die Aufgabe von Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitikern, nur mahnend am Wegrand zu stehen, sondern entscheidend ist, dass bei jedem Schritt darauf geachtet wird, dass jede Maßnahme nur so einschneidend ausgestaltet wird, wie es zwingend notwendig ist und dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Und ganz zentrale Aufgabe wird sein, sicherzustellen, dass nicht eine Gewöhnung an die Beschränkung von Grundrechten eintritt sondern diese Beschränkungen wieder zurückgenommen werden.

Kampf um Grundrechte und Demokratie praktisch führen

Konkretes Beispiel: Es ist ganz falsch, wenn gefordert wird, dass wegen der Pandemiebekämpfung jetzt mal der Datenschutz zur Seite zu treten hat. Es geht bei Gesundheitsdaten um die sensibelsten Daten jedes Menschen, die deswegen auch am besten geschützt sein müssen. Das Datenschutzrecht bietet ein sehr praxistaugliches System, um festzustellen, ob eine bestimmte Nutzung von Daten zulässig ist oder nicht. Gerade durch die sehr kleinteilige Prüfung jedes Verarbeitungsschritts (die natürlich immer für jeden Verwender etwas nerviges hat) wird gewährleistet, dass die Daten nur genau so verwendet werden, wie für den Zweck erforderlich. Das Infektionsschutzrecht fordert schon immer, dass gefährliche Krankheiten gemeldet werden. Bei einer Pandemie entstehen deswegen über sehr viele Bürgerinnen und Bürger Gesundheitsdaten, die an Behörden zu melden sind. Es wäre aber ein unzulässiger Eingriff, wenn auf dem Weg Informationen über (nicht ansteckende) Vorerkrankungen und Bewegungsprofile bei Behörden verblieben, wenn sie für die Pandemiebekämpfung nicht zwingend gebraucht werden.

Ein gutes Beispiel ist deswegen das Ringen der vergangenen Wochen über eine mögliche App, die es erleichtern soll, festzustellen, dass man Kontakt mit einer an Corona erkrankten Person hatte. Es gibt natürlich unterschiedliche Modelle und es ist gut, dass sich die Prinzipien Anonymität und Freiwilligkeit durchzusetzen scheinen.

Es werden auch noch andere Herausforderungen auf uns zukommen, wenn es darum geht, dass wir den Grundrechten wieder volle Durchsetzung verschaffen wollen. Auch hier konkretes Beispiel: Es ist sehr gut begründbar, dass zunächst Demonstrationen untersagt sind, weil sie eine umfangreiche Möglichkeit der Verbreitung des Virus bieten. Es ist aber auf längere Zeit nicht gut, wenn es dabei bliebe. Je länger der Zustand andauert, desto mehr wird es erforderlich sein, Wege zu finden zu demonstrieren, ohne damit eine größere Ansteckungsgefahr auszulösen.

Es braucht parlamentarische Kontrolle

Eine echte Herausforderung ist diese Phase auch für die Demokratie. Es gibt einen starken Impuls, der Parlamenten im Moment die Nebenrolle zuweist. Es ist richtig, dass Regierungen jetzt gefordert waren und sind, schnell und entschlossen zu handeln. Es wäre jedoch falsch, dies zu Lasten parlamentarischer Rechte zu realisieren. Gerade wegen der umfangreichen Grundrechtseingriffe braucht es parlamentarische Kontrolle der Regierungen. Es ist deswegen gut, dass der Bundestag sich in den Beratungen um das Infektionsschutzgesetz eine stärkere Rolle erkämpft hat.

Ganz praktisch sind die Parlamente in ihrer Aufgabenwahrnehmung allerdings auch durch die Notwendigkeiten des Infektionsschutzes eingeschränkt. Es wäre sicher falsch, sich darüber hinwegzusetzen – schon allein, weil es sicher nicht sinnvoll ist, dass ein Großteil des Parlaments selbst erkrankt ausfällt. Es ist aber der falsche Schluss, wenn deswegen die Arbeit demokratischer Gremien nicht stattfindet. Für demokratisch gewählte Gremien – das gilt für Bundestag, Bürgerschaft, Bezirksversammlungen und das Plenum der Handelskammer – müssen deswegen Lösungen gefunden werden, dass sie gleichwohl arbeiten können. Das macht im ersten Schritt Mühe (haben wir dafür eigentlich die Technik?) und wir müssen auch das ein oder andere Gesetz ändern.

Manko zügig beheben

Und weil in unserer Verfassungsordnung alle Staatsgewalt vom Volke auszugehen hat, ist es auch erforderlich, dass staatlich Handelnde über eine demokratische Legitimation verfügen. Im Moment ist in Hamburg die Legitimationskette unterbrochen – wir leben noch von der Legitimation einer Bürgerschaft, die es nicht mehr gibt und von einer Übergangsregelung, die eine kurze Übergangszeit regeln soll. Andere Landesverfassungen haben diesen Übergangszeitraum strikt limitiert. Dass die Hamburger Verfassung eine feste Frist nicht kennt, ist kein Freibrief für unbegrenzte Verlängerung. Auch hier gilt: Es ist nicht schlimm, wenn die Dinge mal etwas anders laufen als sonst. Es bleibt aber ein Manko, dass wir zügig beheben sollten.

In jedem Fall gilt: Rechtsstaat und Demokratie sind im Moment alles andere als nachrangig. Sie haben nicht verloren, weil sie im Moment erheblich eingeschränkt sind. Sie verlieren nur dann, wenn wir nicht bei jedem Schritt darum ringen, so viel und so schnell wie möglich wieder Raum zu verschaffen. Sie sind kein Extra und sie müssen nicht pausieren, wir müssen jeden Tag für sie kämpfen. Schritt um Schritt.

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