Was machst Du eigentlich immer in Karlsruhe?

Heute möchte ich über eine Aufgabe berichten, mit der ich selten im Rampenlicht stehe, die aber oft sehr wichtig ist: Ich bin Berichterstatter in Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht. „Was bist Du?“, fragen mich viele, wenn ich davon erzähle. In der Rolle bin ich so was wie ein Bindeglied zwischen dem Bundestag und insbesondere der grünen Fraktion und dem Bundesverfassungsgericht. Ich berate mich eng mit den Prozessbevollmächtigten des Bundestages und der Bundestagsfraktion und nehme auch in regelmäßigen Abständen an den Verhandlungen in Karlsruhe teil.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner langen Geschichte zahlreiche wegweisende Urteile getroffen, die bis heute in die Gesellschaft hineinwirken. Es bestimmt den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen die Politik agieren kann. Das Bundesverfassungsgericht ist somit kein politisches Organ, denn seine Aufgabe bildet allein die Kontrolle der Einhaltung des Grundgesetzes. Im berühmten Brokdorf-Beschluss von 1985 etwa hob das Bundesverfassungsgericht Demonstrationsverbote gegen den Bau eines Kernkraftwerks auf und stärkte damit die Versammlungsfreiheit.

Das Wirken der Richter*innen hat dabei mitunter dennoch erhebliche Auswirkungen auf das politische Geschehen. Aktuell erwarten wir etwa zeitnah eine Entscheidung des Gerichts in der Frage, ob und in welchem Rahmen die letzte Bundestagswahl in Berlin wiederholt werden muss. Die mündliche Verhandlung hierzu hat Mitte Juli stattgefunden. Erfahrungsgemäß gibt das Gericht dann ein paar Monate später seine Entscheidung bekannt.

Aber auch über das „alte“ – 2020 von der großen Koalition verabschiedete – Bundeswahlgesetz muss das Gericht noch entscheiden. Union und SPD beschlossen damals, dass Überhangmandate erst ab dem vierten überzähligen Direktmandat, das eine Partei in einem Bundesland erhält, ausgeglichen werden. Hiervon profitiert insbesondere die CSU. 216 Abgeordnete von Grünen, Linke und FDP zogen gegen die Reform vor das Bundesverfassungsgericht. Das Verfahren hat sich nicht dadurch erledigt, dass wir als Ampelkoalition mittlerweile ein neues Wahlrecht beschlossen haben, da sich insbesondere die Frage stellt, ob das alte Recht auf eine mögliche Wiederholungswahl in Berlin anzuwenden ist.

Gegen das von mir – hier als zuständiger Berichterstatter der Bundestagsfraktion für das Wahlrecht – mitausgehandelte „neue“ Wahlrecht, mit dem wir unter anderem die Überhangmandate abgeschafft haben und damit Bläh-Bundestage verhindern,  liegen – soweit – Klagen der Bayerischen  Staatsregierung und der CSU vor. Hier habe ich nun die Gelegenheit, unser neues Wahlrecht bei dem Bundesverfassungsgericht zu verteidigen!

Das Bundesverfassungsgericht leitet eingegangene Klagen an den Bundestag weiter. Dieser muss dann entscheiden, ob er in dem Verfahren Stellung nehmen soll oder nicht. Diese Entscheidung wird von den Berichterstatter*innen der Bundestagsfraktionen vorbereitet. Hierbei bestimmen aufgrund der Mehrheitsverhältnisse die Regierungsfraktionen maßgeblich das Vorgehen. Unsere Aufgabe als Berichterstatter*innen ist es dann, uns auf eine*n Prozessbevollmächtigte*n zu verständigen, der oder die den Bundestag in Karlsruhe vertritt. Meistens sind dies Professor*innen, die an einer Universität auf dem Gebiet des Verfassungsrechts tätig sind. Diese entwerfen eine Antwort auf die Klageschrift und meine Aufgabe als Berichterstatter ist es dann – mit Unterstützung des Justiziars unserer Fraktion – mich mit den Berichterstatter*innen der anderen Fraktionen auf den finalen Inhalt zu einigen.

Umgekehrt kommen viele Kolleg*innen auf mich zu, wenn sie genauer verstehen wollen, wie bestimmte Entscheidungen zu verstehen sind und wie sich in kommenden Verfahren das Gericht voraussichtlich verhalten wird. 

Eine aktuellere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von wegweisender Bedeutung ist der Klima-Beschluss  aus dem Frühjahr 2021. Das Klimaschutzgesetz der großen Koalition wurde von den Karlsruher Richter*innen als teilweise verfassungswidrig angesehen, da es keine Maßnahmen über das Jahr 2030 hinaus vorsah. Freiheitsrechte seien zudem eingeschränkt, wenn die Last, mit dem Klimawandel umzugehen, immer weiter in die Zukunft geschoben würde. Nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts wurden 2021 die Ziele im Klimaschutzgesetz weiter angehoben. Damit hat sich das Klima-Urteil jedoch nicht „erledigt“. Die Entscheidung gibt uns ganz klare Vorgaben zum Klimaschutz und in der Bundestagsfraktion diskutieren wir aktuell intensiv darüber, wie uns das Urteil bei der Erreichung der Klimaschutzziele ganz konkret nutzen kann. 

Auf zukünftige Entscheidungen des  Verfassungsgerichts bin ich jedenfalls sehr gespannt und dankbar, dass ich so nah dran sein darf!

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