Mit Bündnis90/Die Grünen bekommt die Rechtspolitik mehr Gewicht!

Im Hinblick auf die künftige Legislatur haben wir grüne Kandidat*innen mit rechtspolitischem Profil uns in Hannover getroffen und über die Schwerpunkte und Strategien der nächsten 4 Jahre gesprochen.

Bislang sind wir als kleinste Fraktion im Rechtsausschuss mit vier Abgeordneten vertreten. Künftig zählen wir darauf, die Fachexpertise auf mehr Schultern verteilen zu können und freuen uns darauf, der grünen Rechtspolitik in einem größeren Team mehr Gewicht verleihen zu können. Für die kommende Wahlperiode kandidieren profilierte Abgeordnete und aktive Rechtspolitiker*innen mit Erfahrungen aus der Landespolitik und der rechtlichen Praxis.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Rechtspolitik in der Gesetzgebung eine wichtige Querschnittsfunktion hat, und wir wollen diesen Bereich daher gezielt stärken.

Der Vielfalt der rechtspolitischen Themen entspricht der Vielfalt unserer Kandidat*innen und ihrer Berufserfahrung: wir sind u.a. Sozialrichter, Strafverteidiger,  Promovierende,  Landtagsabgeordnete, Justizsenator aD, eine Rechtsreferendarin, Familienrechtsanwältin und Verwaltungsjuristin: Gemeinsam wollen wir in einer Regierungsbeteiligung grüne Schwerpunkte in der Rechtspolitik setzen:

 

STRAFRECHT

Das Strafrecht und das Strafprozessrecht bedürfen einer grundsätzlichen  Evaluation, Überarbeitung und Harmonisierung. Die enormen Ressourcen, die für die Verfolgung z.B. von Beförderungserschleichung und Cannabisdelikten verwendet werden, benötigen wir an anderer Stelle dringender, z.B. zur erfolgreichen Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität wie Dieselskandal, Wire-Card und Cum-Ex-Steuerbetrug. Die Schaffung neuen Rechts, ist nicht Aufgabe der Rechtsprechung.

 

JUSTIZ

Ein funktionierender Rechtsstaat ist ein wesentliches Element einer stabilen Demokratie. Dies zeigt sich gerade in Krisenzeiten. Deshalb wollen wir den Zugang zum Recht für alle Bürger*innen, insbesondere in der Fläche, erhalten und verbessern durch schnelle Online-Verfahren und Erleichterungen in der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung. Neben der Justiz spielen gerade auch die Anwält*innen vor Ort eine wichtige Rolle als erste Ansprechpersonen. Die Ausstattung und Digitalisierung der Rechtspflege ist dabei von wesentlicher Bedeutung. Neuen Herausforderungen wie digitaler Gewalt muss durch entsprechende Fortbildungen und konsequente Rechtsdurchsetzung begegnet werden. Der Pakt für den Rechtsstaat darf nicht nur ein einmaliges Projekt bleiben und muss verstetigt werden. Der Rechtsstaat wird aber auch durch Haltung verteidigt. Populistischen Angriffen, die das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben, werden wir uns mit aller Kraft entgegenstellen.

 

GESELLSCHAFT

Eine moderne Gesellschaft braucht ein modernes Familienrecht. Bisher musste die Bundesregierung zu jedem progressiven Schritt von Gerichten gezwungen werden. Ein modernes Abstammungsrecht ist überfällig. Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, der Begriff der Rasse geändert und die sexuellen Identität in den Schutzkatalog aufgenommen. Der Beitrag der Rechtspolitik zur Gleichstellung der Geschlechter darf sich nicht auf halbherzige Quoten bei Unternehmensvorständen beschränken. Ein großes Projekt ist hier die Parität: Nach verschiedenen Gerichtsurteilen müssen Wege gefunden werden, wie eine Umsetzung im Rahmen der etwaigen Verfassungsvorschriften erfolgen kann. Diese Debatte werden wir weiterhin aktiv vorantreiben.

 

WIRTSCHAFTSRECHT

Im Wirtschafts- und Zivilprozessrecht hat der Standort Deutschland unter Union und SPD den Anschluss an die internationale und europäische Entwicklung verloren. Wir bringen den kollektiven Rechtsschutz auf die Höhe der Zeit, implementieren wirksamen Schutz für Hinweisgeber und sorgen dafür, dass Rechtsdurchsetzung nicht von wirtschaftlicher Stärke abhängt.

 

 

KLIMASCHUTZ UND NACHHALTIGKEIT

Das Klimaurteil des Bundesverfassungsgericht hat deutlich aufgezeigt, dass das Recht im Klimaschutz eine überragende Rolle spielen muss. Daher braucht unser Grundgesetz ein Update, um die Ökologie als ein Grundprinzip staatlichen Handelns zu garantieren. Nachhaltigkeit muss im Recht das Leitmotiv werden. Dies betrifft sowohl die Vorsorge, wie auch den Umgang mit den Folgen durch Klimaveränderungen etwa im Versicherungsrecht.

Das BGB muss insgesamt auf Nachhaltigkeit überprüft und modernisiert werden. Längere Gewährleistungsfristen bedingen etwa die Produktion von langlebigen und nachhaltigen Produkten. Die Information über den ökologischen Impact eines Produkts ist häufig wichtig für die Kaufentscheidung und sollte daher verpflichtend werden.

 

Grundsätzlich gilt:

Gute Gesetzgebung bedarf gründlicher Beratung und Expertise und darf sich nicht darauf beschränken, mit heißer Nadel gestrickte Koalitionskompromisse umzusetzen und populistische Forderungen zu bedienen.

Wir wollen keine anlassbezogene, sondern wissenschaftsbasierte Gesetzgebung und werden uns gerade auch in Regierungsverantwortung dafür stark machen.

 

 

Canan Bayram, MdB, Rechtsanwältin (WK 83 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg und Prenzlauer Berg Ost)

 

Lena Gumnior,  Wissenschaftliche Mitarbeiterin (Wahlkreis 34 Osterholz/Verden)

 

Katja Keul, MdB, Rechtsanwältin, Rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion (WK 40 Nienburg II/Schaumburg)

Thomas Klein, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht (WK 39  Osnabrück-Stadt)

 

Renate Künast, MdB, Berlin (Kandidatin Landesliste)

 

Helge Limburg, MdL Niedersachsen, parl. Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher (WK 46 Hameln-Pyrmont-Holzminden)

 

Tabea Rösner, MdB, Verbraucher- und netzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion (WK 205 Mainz)

 

Manuela Rottmann, MdB, Volljuristin (WK 248 Bad Kissingen)

 

Till Steffen, Rechtsanwalt, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, Justizsenator a.D., Hamburg (WK 20 Hamburg-Eimsbüttel)

 

Robin Wagner, Jurist (WK 135 Lippe I)

 

Juliana Wimmer, Juristin, Berlin (Kandidatin Landesliste)

 

 

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