in Berlin
Im Bundestag habe ich folgende Aufgaben:
Im Rechtsausschuss bin ich für den Hinweisgeberschutz zuständig. Wir verhandeln das Gesetz zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in das deutsche Recht. Die EU-Richtlinie zielt auf den Schutz von Arbeitnehmer*innen im privaten und öffentlichen Sektor, die Fehlentwicklungen an ihrem Arbeitsplatz erkennen und melden wollen, ab. Bei der Umsetzung wollen wir einen umfassenden Hinweisgeberschutz schaffen und insbesondere auch anonyme Meldungen ermöglichen. Außerdem wollen wir erreichen, dass auch Dienstvergehen von Beamt*innen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze gemeldet werden können. So können insbesondere auch rechtsextreme Chats frühzeitig aufgedeckt werden. Dies ist mir persönlich besonders wichtig.
Ein weiteres meiner Themen ist die Verbandsklage: Sie ist ein wichtiger Baustein für effizienten Verbraucherschutz und Schutz der Gerichte vor einer Schwemme von Einzelklagen. Die Musterfeststellungsklage hat nicht gehalten, was sie versprach, und ist ein zahnloser Tiger. Für mich stehen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbandsklage daher die Entlastung der Justiz, der Verbraucherschutz und die Praktikabilität für beide Seiten an erster Stelle.
Weitere Themenbereiche, für die ich als Berichterstatter der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rechtsausschuss zuständig bin, sind: