Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über die AfD

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig zu untersagen, die AfD als „gesichert rechtsextrem“ zu bezeichnen, ist ein herber Rückschlag im Kampf gegen diese Partei. Wer die Pressemitteilung des Gerichts aufmerksam liest, stößt allerdings auf eine Begründung, die nicht überzeugt. Im Kern geht es um die Frage, was die AfD meint, wenn […]